Oberverwaltungsgericht Münster
Az. 10 A 363/86
Als externer Brandschutzbeauftrager bin ich die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen für Industriebauten, Sonderbau (z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderhorte, Krankenhäuser), Beherbergungsstätten, Warenhäuser, Versammlungsstätten, usw.
Ich berate und unterstütze Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement, insbesondere bei Aufgaben wie erstellen, überwachen und fortschreiben von Brandschutzordnungen, Feuerwehrplänen, Objektinformationen, Alarmpläne und Flucht- und Rettungswegpläne.
Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen am Arbeitsplatz und bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
Aus- und fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Bandschutzhelfer gemäß ASR A2.2). Bis hin zum Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen.
Habe wir Ihr Vertrauen, dann kontaktieren Sie uns.